Einzel-Arbeitsvertrag

Einzel-Arbeitsvertrag
einzelner zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelter  Arbeitsvertrag. Im E. ist notwendig geregelt, dass der Arbeitnehmer eingestellt wird, wann er eingestellt wird und als was er eingestellt wird. Der Umfang gegenseitiger Rechte und Pflichten im  Arbeitsverhältnis ergibt sich aus den arbeitsrechtlichen Gesetzen,  Tarifverträgen,  Betriebsvereinbarungen, auch aus  vertraglichen Einheitsregelungen. Im E. sind oft zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers (z.B. Gratifikationen, Prämien, Zulagen) geregelt.

Lexikon der Economics. 2013.

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