- Einzel-Arbeitsvertrag
- einzelner zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelter ⇡ Arbeitsvertrag. Im E. ist notwendig geregelt, dass der Arbeitnehmer eingestellt wird, wann er eingestellt wird und als was er eingestellt wird. Der Umfang gegenseitiger Rechte und Pflichten im ⇡ Arbeitsverhältnis ergibt sich aus den arbeitsrechtlichen Gesetzen, ⇡ Tarifverträgen, ⇡ Betriebsvereinbarungen, auch aus ⇡ vertraglichen Einheitsregelungen. Im E. sind oft zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers (z.B. Gratifikationen, Prämien, Zulagen) geregelt.
Lexikon der Economics. 2013.